Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2967
OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01 (https://dejure.org/2001,2967)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.06.2001 - 2 U 4/01 (https://dejure.org/2001,2967)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - 2 U 4/01 (https://dejure.org/2001,2967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltswerbung; Sachlichkeitsgebot; Verfassungskonformität; Werturteil; Subjektive Fremdeinschätzung

  • Judicialis

    GG Art. 12 I; ; BRAO § 43; ; BRAO § 43 b; ; BORA § 6; ; BORA § 7; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung des Rechtsanwalts - Sachlichkeitsgebot - verfassungsmäßige Beschränkung - Werturteil in Form subjektiver Fremdeinschätzung - Zeitungsanzeige - "Kompetenzfelder"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1433
  • MDR 2002, 240
  • BB 2002, 1288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00

    Unzulässige Anwaltswerbung mit Telefonbucheintrag "Alles was Recht ist"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    So hat er im Urteil vom 27.10.2000 - 2 U 67/00 - in der Verwendung der Werbeaussage "Alles was Recht ist!" durch die Mitglieder einer Rechtsanwaltskanzlei eine unzulässige Selbsteinschätzung gesehen, die gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43 b BRAO verstößt.

    Davon ist auch die einschlägige Senatsrechtsprechung bisher ausgegangen (NJW 97, 2529 - Anwaltswerbung mit Serienrundschreiben; MDR 2000, 483 - Vanity-Nr.; Urteil vom 27.10.2000 - 2 U 67/00 I Seite 10 - "ALLES WAS RECHT IST!".

  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00

    Verwendung einer Kanzleibezeichnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Maßgeblich für diese Abkehr von der Argumentation des Landgerichts ist der als Anlage BB 4 vorgelegte Beschluß des BGH vom 12.02.2001 (BB 2001, 696 ff.).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Da es auch hier um einen Verstoß gegen § 43 b BRAO geht, also eine Norm mit unmittelbaren Bezug zum Wettbewerb, läßt sich - entgegen Berufungserwiderung Seite 11 - eine sittenwidrige Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht mit den ganz anders gelagerten BGH-Entscheidungen Giftnotruf-Box (GRUR 2000, 237) und Abgasemissionen (BGH, WRP 2000, 1116, 1119) begründen.
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Auch die in der Berufungserwiderung gezogene (scheinbare) Parallele zur Entscheidung Verbandsklage gegen Vielfachabmahner (WRP 2001, 255) trägt nicht.
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Da es auch hier um einen Verstoß gegen § 43 b BRAO geht, also eine Norm mit unmittelbaren Bezug zum Wettbewerb, läßt sich - entgegen Berufungserwiderung Seite 11 - eine sittenwidrige Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht mit den ganz anders gelagerten BGH-Entscheidungen Giftnotruf-Box (GRUR 2000, 237) und Abgasemissionen (BGH, WRP 2000, 1116, 1119) begründen.
  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00

    Verletzung anwaltlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Weder der Beschluß zum Anwaltssponsoring (BVerfG, BRAK Mitt 2000, 137 ff) noch der vom Beklagtenvertreter m der Berufungsverhandlung vor dem Senat übergebene Beschluß der 2. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25.04.2001 (1 BvR 494/00) stellen die Verfassungsmäßigkeit des § 43 b BRAO in Frage.
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1331/99

    Ausschluss eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand ist mangels gesetzlicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Auch der Entscheidung zum "Anwaltssponsoring" ist nur zu entnehmen, daß ein Sponsoringvermerk mit klar erkennbarem Informationsgehalt und geprägt durch große Zurückhaltung in der äußeren Form nicht als unsachlich gewertet werden kann (BVerfG, BRAK-Mitt. 2000, 139 - linke Spalte - 2. Abschnitt von oben).
  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 201/98

    Rückgaberecht - Ergänzung der Hauptleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Der Sinn der genannten BRAO-Bestimmung liegt aber (ausschließlich) darin, die Gefahr einer Interessenkollision einzudämmen und damit die Unabhängigkeit und Integrität der Anwälte und das Vertrauen in die Rechtspflege zu stärken, nicht aber die Gegebenheiten auf dem Markt für Rechtsanwälte zu regeln (BGH WRP 2001, 258).
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 67/96

    Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Denn im Grundsatz sind sich die Parteien einig: Eine Zeitungsanzeige, die dem Interesse der Adressaten, eine sachlich angemessene Information zu finden, gerecht wird, formal und inhaltlich unaufdringlich gestaltet ist und keinen Irrtum erregt, ist dem Rechtsanwalt grundsätzlich erlaubt (BGH, ZIP 1997, 1514 f.; ebenso: Kammerbeschluß Bundesverfassungsgericht, BRAK Mitt.
  • BGH, 25.06.1998 - I ZB 10/96

    "STEPHANSKRONE I"; Schutz ähnlicher Bezeichnungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
    Der vom Kläger unterstellte Sinngehalt (Furcht der Gegenseite vor der überragenden Leistung des Beklagten) unterstelle dem Leser zu weit reichende gedankliche Assoziationen, für die der Beklagte nicht mehr verantwortlich gemacht werden könne (entsprechend BGH GRUR 99, 240, 241 - Stefans Krone 1).
  • OLG Köln, 29.07.1998 - 6 U 66/98

    Anwaltswerbung: "Ihre Rechtsfragen sind unsere Aufgabe"

  • BGH, 12.12.2000 - X ZR 119/99

    Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe in einem Patentnichtigkeitsverfahren wegen

  • OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Vanity-Nummer durch einen

  • OLG Stuttgart, 21.03.1997 - 2 U 131/96

    Wettbewerbsrechtlich zulässige Werbung um Anwaltsmandate; Unaufgefordertes

  • LG München I, 19.04.2000 - 7 HKO 1608/00
  • OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03

    Haftung von Verlagen für den wettbewerbswidrigen Inhalt von Anzeigen: Prüfung der

    Im Hinblick auf diese Bedenken wird § 7 BORA vom Bundesgerichthof (WRP 01, 537 - Kanzleibezeichnung) und ihm folgend vom OLG Nürnberg (NJW 01, 2481) sowie vom OLG Stuttgart (NJW 02, 1433) einschränkend dahin ausgelegt, daß die Verwendung sogenannter Kanzleibezeichnungen, mit denen durch schlagwortartige Angabe von Teilbereichen anwaltlicher Berufsausübung auf die fachliche Ausrichtung der Kanzlei einer Sozietät oder eines Einzelanwalts hingewiesen wird, von dieser Vorschrift nicht geregelt werde (vgl. BGH a.a.O. S. 538).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht